Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie gemäß Arbeitssicherheitsgesetz als betrieblicher Berater in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen. Dabei unterstütze ich Sie nach DGUV Vorschrift 2 bei folgenden Themen:

Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
der Erstellung und Durchführung von Unterweisungen und Schulungen (Verschiedene Themen)
Maßnahmen zur Unfallvermeidung
der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen (Maschinen+Tätigkeiten+Gefahrstoffe)
Hand- und Hautschutz (inkl. Erstellung von Plänen)
der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
der Beratung zur richtigen PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Der Zusammenarbeit mit der Betriebsmedizin
Arbeitsplatzmessungen (u.a. Lärm, Beleuchtungsstärke, Luftgeschwindigkeit)
der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragter berate und unterstütze ich Sie in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Dazu zählt u.a.:

die Erstellung von Notfall-, Alarmplänen und Flucht- und Rettungsplänen
die Erstellung der Brandschutzordnungen A, B und C nach DIN 14096
die Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen (Planung und Übung zur Räumung)
die Ausbildung und Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Versicherers
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator (SiGeKo)

Als SiGeKo übernehme ich nach Baustellenverordnung alle Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Gerade wenn mehrere Firmen auf einer Baustelle tätig sind, kann es hier zu unterschiedlichen Gefährdungen kommen. Ich erkenne mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf Baustellen und helfe Ihnen dabei, die erforderlichen Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz festzulegen, zu koordinieren und zu überprüfen.

Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement-beauftragter

Unterstützung und Beratung bei Audits zur DIN ISO 9001, 14001 und 45001 sowie die Durchführung von internen Audits und der Aufbau eines Managementsystems.

Überprüfung Regalanlagen

Nach DIN EN 15635 und der Betriebssicherheitsverordnung müssen Schwerlastregale alle 12 Monate von einer befähigten Person geprüft werden.

Die Beschädigung eines Regals kann die maximale Tragfähigkeit reduzieren und somit zu schweren Unfällen führen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Unfallgefahr durch beschädigte Regalanlagen zu minimieren, ist eine systematische Prüfung durch eine befähigte Person notwendig. Die erforderlichen Prüfpunkte werden in einem Prüfprotokoll erfasst.

Überprüfung Leitern

Nach DGUV Vorschrift 208-016 und der Betriebssicherheitsverordnung müssen Leitern und Tritte einmal im Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden.

Für diese Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 wurden Prüfpunkte ermittelt, die die Art und den Umfang der erforderlichen Prüfung festlegen. Dies wird alles in einem Prüfprotokoll zusammengefasst. Zudem muss der Arbeitgeber auch Anleitungen und Hinweise für seine Arbeitnehmer herausgeben, die den richtigen und sicheren Umgang mit Leitern und Tritten beschreiben.

Ortsveränderliche Betriebsmittelprüfung DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 sieht vor, dass alle ortsveränderlichen Geräte, die mit einem Stecker versehen sind und unter elektrischer Spannung arbeiten, geprüft werden müssen. Dazu zählen u.a. Steckdosenleisten, Wasserkocher und einfache Kaffeemaschinen.

Eine Elektroprüfung darf ausschließlich von dafür qualifiziertem Fachpersonal (Elektrofachkraft oder einer anderweitig befähigten Person) durchgeführt werden.

Dabei wird geprüft, ob bereits deutlich sichtbare Mängel wie fehlende Isolierung, fehlende Beschriftungen oder Schäden an den Leitungen vorliegen. Anschließend erfolgt die Funktionsprüfung und elektrische Messungen in den Bereichen Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Schutzleiterwiderstand, Berührungsstrom und Ableitstrom.

Im Anschluss erhält das jeweilige Gerät eine Prüfplakette und ein Prüfprotokoll mit einem Termin zur nächsten Elektroprüfung.

Auf meiner Webseite können Sie ein unverbindliches Angebot zur ortsveränderlichen Betriebsmittelprüfung anfordern.

Überprüfung Gefahrstoffcontainer und -schränke

Nach Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und der TRGS müssen Gefahrstoffcontainer /-schränke einmal jährlich durch eine befähigte Person überprüft werden.

Bei nicht sachgemäßer Prüfung droht Ihnen im Schadensfall nicht nur der Verlust Ihres Versicherungsschutzes, sondern auch der Verlust Ihrer Unternehmer-Haftungsbegrenzung, d.h. Sie haften privat! Die erforderlichen Prüfpunkte werden in einem Prüfprotokoll erfasst und der Gefahrstoffcontainter/-schrank mit einer Prüfplakette versehen.

Überprüfung Türen und Tore (Rolltore, Sektionaltore, Schnelllauftore etc.)

Nach Arbeitsstättenrichtlinie A1.7 und der DGUV 208-022 müssen Türen und Tore einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Diese jährliche Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall durch den Versicherer, sondern erhöht auch die Betriebssicherheit und verlängert die Lebensdauer.

Die erforderlichen Prüfpunkte der sicherheitstechnischen Überprüfung werden in einem Prüfprotokoll erfasst und die Türen und Tore mit einer Prüfplakette versehen.

Überprüfung Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen

Nach Arbeitsstättenrichtlinie A1.7 müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen einmal jährlich durch eine befähigte Person und einer Fachkraft für Feststellanlagen geprüft werden. Diese jährliche Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall durch den Versicherer, sondern erhöht auch die Betriebssicherheit und verlängert die Lebensdauer.

Die erforderlichen Prüfpunkte der sicherheitstechnischen Überprüfung werden in einem Prüfprotokoll erfasst und die Brandschutztüren /-tore mit einer Prüfplakette versehen.

Überprüfung sonstiger Arbeits- und Betriebsmittel

Neben den oben genannten Arbeits- und Betriebsmitteln unterstütze ich Sie auch bei der Prüfung von:

Hand-, Gabel- und Scherenhubwagen
Arbeitskörben
Flurförderzeuge
Hubarbeitsbühnen